Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStDV 1955 § 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner Stand: 10.06.2019 SteuerrechtBund Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.