Gesetze / Embryonenschutzgesetz
ESchG§ 8 Begriffsbestimmung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 02.12.2020 – 3 C 6/19Voraussetzungen einer Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Abs. 1 ESchG
- BPatG, 05.12.2006 – 3 Ni 42/04Zitiert von 1
- BGH, 06.07.2010 – 5 StR 386/09Embryonenschutzgesetz: Strafbarkeit einer PräimplantationsdiagnostikZitiert von 2
- BGH, 17.12.2009 – Xa ZR 58/07Zitiert von 1
- BSG, 18.11.2014 – B 1 KR 19/13 RKrankenversicherung - keine Zugehörigkeit der Präimplantationsdiagnostik zum Leistungskatalog - kein Leistungsanspruch nach Gemeinschaftsrecht - Europarechtskonformität des Erfordernisses der Zustimmung einer EthikkommissionZitiert von 17
- LG Darmstadt, 28.08.2019 – 8 O 166/18
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 28.01.2014 – L 1 KR 862/12Zitiert von 1
- OVG NRW, 15.01.2014 – 12 A 2078/13Zitiert von 4
- LG Neubrandenburg, 12.08.2009 – 2 O 111/09Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 ESchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ESchG/8#abs-1 (1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ESchG/8#abs-2 (2) In den ersten vierundzwanzig Stunden nach der Kernverschmelzung gilt die befruchtete menschliche Eizelle als entwicklungsfähig, es sei denn, daß schon vor Ablauf dieses Zeitraums festgestellt wird, daß sich diese nicht über das Einzellstadium hinaus zu entwickeln vermag.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ESchG/8#abs-3 (3) Keimbahnzellen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Zellen, die in einer Zell-Linie von der befruchteten Eizelle bis zu den Ei- und Samenzellen des aus ihr hervorgegangenen Menschen führen, ferner die Eizelle vom Einbringen oder Eindringen der Samenzelle an bis zu der mit der Kernverschmelzung abgeschlossenen Befruchtung.