Gesetze / Embryonenschutzgesetz
ESchG§ 10 Freiwillige Mitwirkung
Stand: 10.06.2019
Niemand ist verpflichtet, Maßnahmen der in § 9 bezeichneten Art vorzunehmen oder an ihnen mitzuwirken.
Gesetze / Embryonenschutzgesetz
ESchGStand: 10.06.2019
Niemand ist verpflichtet, Maßnahmen der in § 9 bezeichneten Art vorzunehmen oder an ihnen mitzuwirken.