Gesetze / Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
ESanMV§ 2 Anforderung an ein Fachunternehmen
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ESanMV/2#abs-1 (1) Fachunternehmen gemäß § 35c Absatz 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes ist jedes Unternehmen, das in den nachfolgend aufgeführten Gewerken tätig ist:
Als Fachunternehmen im Sinne von § 35c Absatz 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes gelten auch Unternehmen, die sich auf die Fenstermontage spezialisiert haben und in diesem Bereich gewerblich tätig sind. Bei der ausgeführten energetischen Maßnahme muss es sich zudem um eine Maßnahme handeln, die dem Gewerk des Fachunternehmens zugehörig ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ESanMV/2#abs-2 (2) Die Voraussetzungen nach § 35c Absatz 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes erfüllen zudem Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes, sofern