Gesetze / ESanMV · BGBl I 2020, 3

Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes

4 Normen · ausgefertigt 02.01.2020 · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen
  3. § 2 Anforderung an ein Fachunternehmen
  4. § 3 Anwendungsregelungen
  5. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  6. Anlage 1 Wärmedämmung von Wänden
  7. Anlage 2 Wärmedämmung von Dachflächen
  8. Anlage 3 Wärmedämmung von Geschossdecken
  9. Anlage 4 Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  10. Anlage 4a Sommerlicher Wärmeschutz
  11. Anlage 5 Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  12. Anlage 6 Erneuerung der Heizungsanlage
  13. Anlage 7 Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  14. Anlage 8 Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Änderungsverlauf

  1. 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 3 neueste Änderung
  2. 01.01.2023 — 2 Normen geändert · §§ 2, 3
  3. 18.06.2021 — 4 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.