Gesetze / Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
ERVDPMAV 2013§ 2 Signaturfreie elektronische Kommunikation
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202013/2#abs-1 (1) In folgenden Verfahren können elektronische Dokumente beim Deutschen Patent- und Markenamt auch signaturfrei eingereicht werden:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202013/2#abs-2 (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt entsprechend dem technischen Fortschritt weitere Verfahrenshandlungen, bei denen elektronische Dokumente signaturfrei eingereicht werden können. Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt diese Verfahrenshandlungen über die Internetseite www.dpma.de bekannt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202013/2#abs-3 (3) § 1 Absatz 2 ist anzuwenden.