Gesetze / EMRK

MRK

Art 24 Kanzlei und Berichterstatter

Stand: 27.07.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK/24#abs-1 (1) Der Gerichtshof hat eine Kanzlei, deren Aufgaben und Organisation in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs festgelegt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK/24#abs-2 (2) Wenn der Gerichtshof in Einzelrichterbesetzung tagt, wird er von Berichterstattern unterstützt, die ihre Aufgaben unter der Aufsicht des Präsidenten des Gerichtshofs ausüben. Sie gehören der Kanzlei des Gerichtshofs an.

Art 23 Art 25