Art 22 Wahl der Richter
Stand: 27.07.2026
Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung für jede Hohe Vertragspartei mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus einer Liste von drei Kandidaten gewählt, die von der Hohen Vertragspartei vorgeschlagen werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 22 MRK →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 18.12.2014 – C-2/13Zitiert von 79
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.