Art 1 Abschaffung der Todesstrafe
Stand: 28.07.2026
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 1 EMRK-ZP6 →
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- BGH, 16.01.2025 – 4 ARs 11/24Auslieferung eines Ukrainers zur Strafverfolgung an die Ukraine trotz Kriegsdienstverweigerung und Möglichkeit der Einziehung zum MilitärdienstZitiert von 4
- EuGH, 20.04.2023 – C-621/21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.