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Art 1 EMRK-ZP6 — Abschaffung der Todesstrafe

EMRK-ZP6

Stand: 28.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.