Gesetze / Klima- und Transformationsfondsgesetz
KTFG§ 10 Bekanntmachungserlaubnis
Stand: 05.01.2024
Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Klima- und Transformationsfondsgesetzes in der vom 1. Januar 2024 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
§ 10 eingefügt und geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 412)
BGBl. 2023 I Nr. 412
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.