Gesetze / Klima- und Transformationsfondsgesetz
KTFG§ 1 Errichtung des Sondervermögens
Stand: 22.07.2022
Es wird zum 1. Januar 2011 ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet. Ab dem 22. Juli 2022 lautet die Bezeichnung dieses Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“.
Änderungsverlauf
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12.07.2022 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2022 (BGBl. I 1144)
BGBl. 2022 I S. 1144
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