Gesetze / Klima- und Transformationsfondsgesetz
KTFG§ 1 Errichtung des Sondervermögens
Stand: 22.07.2022
Es wird zum 1. Januar 2011 ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet. Ab dem 22. Juli 2022 lautet die Bezeichnung dieses Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“.