Gesetze / Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012
EHVV 2012§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung regelt die Versteigerung von Berechtigungen im Sinne des § 3 Absatz 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, ab dem 1. Januar 2010.
Änderungsverlauf
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21.07.2011 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I 1475)
BGBl. 2011 I S. 1475
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