§ 13 Elektronische Formulare
Stand: 10.06.2019
Ist durch Rechtsvorschrift die Verwendung eines bestimmten Formulars vorgeschrieben, das ein Unterschriftsfeld vorsieht, wird allein dadurch nicht die Anordnung der Schriftform bewirkt. Bei einer für die elektronische Versendung an die Behörde bestimmten Fassung des Formulars entfällt das Unterschriftsfeld.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 13 EGovG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 01.09.2020 – EnVR 104/18Antrag auf Ausstellung einer Förderberechtigung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen: Wahrung der Antragsfrist bei Missachtung von Formatvorgaben der Bundesnetzagentur; gesetzliches Schriftformerfordernis - Formular-Unterschriftsfeld
- OLG Düsseldorf, 05.09.2018 – 3 Kart 69/17 (V)
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.