Gesetze / EGGenTDurchfG · BGBl I 2004, 1244
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
10 Normen · ausgefertigt 22.06.2004 · letzte Änderung 10.08.2024 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- § 2 Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- § 3 Beteiligung anderer Behörden des Bundes
- § 3a Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 3b Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 4 Überwachung
- § 5 Mitwirkung von Zollstellen
- § 5a Erlass von Rechtsverordnungen
- § 6 Strafvorschriften
- § 7 Bußgeldvorschriften
- Anlage (zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist
Änderungsverlauf
- 10.08.2024 — 1 Norm geändert · § 3a neueste Änderung
- 01.01.2023 — 1 Norm geändert · § 5a
- 02.10.2021 — 1 Norm geändert · § 4
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.