Gesetze / EETS-Zulassungsvertrag

EEMD-ZVAnl II

§ 36 Schriftverkehr

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20II/36?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Sämtliche Mitteilungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20II/36?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Mitteilungen oder förmliche Zustellungen an den Mauterheber im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die folgende Anschrift zu richten:

Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Werderstraße 34, 50672 Köln (Empfangsberechtigter)

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20II/36?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Mitteilungen an den Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die folgende Anschrift zu richten:

Anbieter: (Name und Adresse Anbieter), (Empfangsberechtigter)

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20II/36?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Für förmliche Zustellungen an den Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag muss der Anbieter einen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in Deutschland nennen. Förmliche Zustellungen an den Anbieter sind an die folgende Anschrift zu richten:

(Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland)

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20II/36?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Die Vertragsparteien werden Änderungen der Anschriften nach den Absätzen 2 bis 4, insbesondere in der Person der Empfangsbevollmächtigten, einander unverzüglich mitteilen.

§ 35 § 37