Gesetze / Prüfvereinbarung

EEMD-ZVAnl I

§ 10 Entgeltpflicht

Stand: 01.03.2022

Bund2 Fassungen

Der Anbieter trägt die Kosten für die Durchführung des Prüfverfahrens. Das Entgelt bestimmt sich nach der Entgeltordnung (Anlage 5).

§ 9 § 11