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§ 10 EEMD-ZVAnl I — Entgeltpflicht

Prüfvereinbarung

Stand: 01.03.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Anbieter trägt die Kosten für die Durchführung des Prüfverfahrens. Das Entgelt bestimmt sich nach der Entgeltordnung (Anlage 5).