Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 14 (weggefallen)
Stand: 01.10.2021
Wird zitiert von 57
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 15.02.2017 – 30 U 149/15Zitiert von 2
- BGH, 09.12.2009 – VIII ZR 35/09Zitiert von 26
- BGH, 06.05.2015 – VIII ZR 56/14Stufenklage zur Durchsetzung eines Anspruchs eines Stromnetzbetreibers gegen einen Betreiber von Braunkohle-Kraftwerken auf Teilnahme am EEG-Belastungsausgleich: Einbeziehung von an konzernverbundene Unternehmen gelieferten Strommengen in den Ausgleichsmechanismus; Vereinbarkeit eines Auskunfts- und Vergütungsanspruchs mit europäischem BeihilferechtZitiert von 19
- BGH, 15.06.2011 – VIII ZR 308/09Erneuerbare Energie: Regelverantwortlichkeit eines inländischen Übertragungsnetzbetreibers für ein von einem ausländischen Übertragungsnetzbetreiber unterhaltenes inländisches EnergieversorgungsunternehmenZitiert von 7
- LG Kassel, 16.12.2013 – 11 O 4091/13
- OLG Dresden, 25.09.2020 – 7 U 25/18
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.02.2026 – XIII ZR 6/24Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage für Stromlieferungen an drei Kernkraftwerke bei Stillstand; Einstufung eines Konzernunternehmens als Anlagenbetreiber - Stillstandstrom
- OLG Brandenburg, 12.08.2025 – 6 U 73/23
- OLG Brandenburg, 04.02.2025 – 6 U 99/23
57 Entscheidungen zu § 14 EEG 2023 →
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Für § 14 EEG 2023 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.