Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG 2023

§ 36c Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

Stand: 01.01.2023

Bund3 Fassungen2 Entscheidungen

Die Bundesnetzagentur schließt Gebote für Windenergieanlagen an Land nach § 33 von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn

1.
sie für eine in dem Gebot angegebene Windenergieanlage an Land bereits einen Zuschlag erteilt hat, der zum Gebotstermin nicht entwertet worden ist, oder
2.
für eine in dem Gebot angegebene Windenergieanlage an Land eine Mitteilung nach § 22b Absatz 1 Nummer 1 abgegeben wurde.
§ 36b § 36d