Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 30a Ausschreibungsverfahren
Stand: 17.05.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/30a#abs-1 (1) Die Bundesnetzagentur darf für die Ausschreibungsverfahren Formatvorgaben machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/30a#abs-2 (2) Die Gebote müssen der Bundesnetzagentur spätestens am jeweiligen Gebotstermin zugegangen sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/30a#abs-3 (3) Die Rücknahme von Geboten ist bis zum jeweiligen Gebotstermin zulässig; maßgeblich ist der Zugang einer Rücknahmeerklärung bei der Bundesnetzagentur. Die Rücknahme muss durch eine unbedingte, unbefristete und schriftlich oder elektronisch übermittelte Erklärung des Bieters erfolgen, die sich dem entsprechenden Gebot eindeutig zuordnen lässt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/30a#abs-4 (4) Bieter sind an ihre Gebote, die bis zum Gebotstermin abgegeben und nicht zurückgenommen worden sind, gebunden, bis ihnen von der Bundesnetzagentur mitgeteilt worden ist, dass ihr Gebot keinen Zuschlag erhalten hat.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/30a#abs-5 (5) Die Ausschreibungen können von der Bundesnetzagentur ganz oder teilweise auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden; dabei kann auch von der Zustellung nach § 73 des Energiewirtschaftsgesetzes abgewichen werden. In diesem Fall kann die Bundesnetzagentur insbesondere Vorgaben über die Authentifizierung für die gesicherte Datenübertragung machen. Bei einer Umstellung auf ein elektronisches Verfahren muss die Bundesnetzagentur bei der Bekanntmachung nach § 29 auf das elektronische Verfahren hinweisen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 30a EEG 2023 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 – 3 Kart 1098/25Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 01.07.2026 – 3 Kart 1096/25
- OLG Düsseldorf, 26.03.2025 – 3 Kart 230/23Zitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 05.04.2023 – 3 Kart 34/22Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 30.11.2022 – 3 Kart 4/22Zitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 04.07.2018 – 3 Kart 110/17 (V)
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 02.12.2020 – 3 Kart 177/20Zitiert von 10
- BGH, 01.09.2020 – EnVR 104/18Antrag auf Ausstellung einer Förderberechtigung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen: Wahrung der Antragsfrist bei Missachtung von Formatvorgaben der Bundesnetzagentur; gesetzliches Schriftformerfordernis - Formular-Unterschriftsfeld
- OLG Düsseldorf, 05.09.2018 – 3 Kart 69/17 (V)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30a EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.05.2024 Ausfertigung
§ 30a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 151)
BGBl. 2024 I Nr. 151
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.