Gesetze / Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz
EBewMG§ 14 Gerichtliche Entscheidung
Stand: 18.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EBewMG/14#abs-1 (1) Das Gericht prüft im Fall Europäischer Herausgabeanordnungen, ob die Voraussetzungen für den Erlass gemäß Artikel 4 Absatz 1, 2, 4 und 5 sowie Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 erfüllt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EBewMG/14#abs-2 (2) Liegen die Voraussetzungen nicht vor, stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit fest und hebt die Europäische Herausgabeanordnung auf.