nu:legal · recht.nulegal.eu

Anlage 3 EBOA (Bayern) — (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1) Umgrenzung des lichten Raumes und Fahrzeugbegrenzung für Schmalspur ohne Rollfahrzeugbetrieb

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bild 1

Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis und Mindestabstände zwischen Fahrzeugbegrenzung und Umgrenzung des lichten Raumes

beim Grundmaß der Spurweite von

1000 mm

750 mm

A

2900

2500

B

3650

3400

C

1880

1760

– ---------- zugelassene größte Fahrzeugbegrenzung

– .-.-.-.-.- Umgrenzung des lichten Raumes

– - – – – – Seitenräume

Bild 2

Unterer Teil der Umgrenzung des lichten Raumes

z = Ecken, die ausgerundet werden dürfen Maße in Millimetern