Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung EBO (XXXX) §§ 29 bis 31 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 29 bis 31 EBO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 29 bis 31 EBO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm