Gesetze / Eisenbahnkreuzungsgesetz
EBKrG§ 17
Stand: 01.07.2021
Zur Förderung des Baus und des Ausbaus kommunaler Radwege sowie von Maßnahmen nach den §§ 2 und 3 soll die Anordnungsbehörde den Beteiligten Zuschüsse gewähren.
Gesetze / Eisenbahnkreuzungsgesetz
EBKrGStand: 01.07.2021
Zur Förderung des Baus und des Ausbaus kommunaler Radwege sowie von Maßnahmen nach den §§ 2 und 3 soll die Anordnungsbehörde den Beteiligten Zuschüsse gewähren.