Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst EBBAusbV 2004 § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.