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§ 12 EBBAusbV 2004 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.