Gesetze / Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz
EALGArt 13 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BVerfG, 22.11.2000 – 1 BvR 2307/94Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz über die Wiedergutmachung von EnteigungsunrechtZitiert von 68
- BGH, 30.09.2005 – V ZR 185/04Zitiert von 6
- VG Berlin, 20.07.2022 – 29 K 368.18Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Artikel 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft. Artikel 10 Nr. 10 und Artikel 12 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.