Gesetze / EALG · BGBl I 1994, 2624 (1995 I 110)
Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
9 Normen · ausgefertigt 27.09.1994 · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| Art 13 — Inkrafttreten | 3 |
| Art 1 — Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) | 2 |
| Art 10 | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art 1 Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG)
- Art 2 Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG)
- Art 3 NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG)
- (XXXX) Art 4 bis 7
- Art 8 Gesetz zur Behandlung von Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR-Schuldbuchbereinigungsgesetz - SchuldBBerG)
- Art 9 Gesetz über eine einmalige Zuwendung an die im Beitrittsgebiet lebenden Vertriebenen (Vertriebenenzuwendungsgesetz - VertrZuwG)
- Art 10
- Art 11 Kraftloserklärung von Reichsmark-Wertpapieren
- Art 12 Neubekanntmachung
- Art 13 Inkrafttreten