Gesetze / Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

EAKAV

§ 4 Übertragungsformate

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EAKAV/4#abs-1 (1) Das Anzeigeschreiben und die weiteren Unterlagen sind ausschließlich in den Dateiformaten PDF, DOC oder DOCX zu übermitteln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EAKAV/4#abs-2 (2) Die im Rahmen einer Anzeige zu übermittelnden Dateien sind vom Anzeigepflichtigen vor der Übermittlung zweifach als ZIP-Datei zu verpacken. Weder das innere noch das äußere ZIP-Paket darf mit einem Passwort versehen werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EAKAV/4#abs-3 (3) Die Übermittlung mehrerer Anzeigen in einer ZIP-Datei ist nicht zulässig.

§ 3 § 5