Gesetze / Landesrecht Bayern / EÜV · GVBl. S. 769, BayRS 753-1-12-U

Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen

9 Normen · Ausgangsfassung vom 20.09.1995 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Eigenüberwachungspflicht
  4. § 3 Umfang der Eigenüberwachungspflicht
  5. § 4 Betriebstagebuch, Betriebsaufzeichnungen
  6. § 5 Jahresbericht
  7. § 6 Automatisierte Datenverarbeitung
  8. § 7 Ausnahmen
  9. § 8 Ordnungswidrigkeiten
  10. § 9 Inkrafttreten, Übergangsregelung
  11. Schlussformel
  12. Anhang 1 Anlagen zur Trink- und Betriebswasserversorgung, Heilquellen und Schutzgebiete (zu § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3)
  13. Anhang 2 Abwasseranlagen, aus denen erlaubnispflichtig in Gewässer oder nach Art. 41 c BayWG genehmigungspflichtig in Sammelkanalisationen eingeleitet wird, und Sammelkanalisationen einschließlich zugehöriger Sonderbauwerke (zu § 1 Abs. 1 Nr. 4 mit 6)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    25.02.2010 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.