Gesetze / Landesrecht Bayern / Eigenüberwachungsverordnung

EÜV

§ 6 Automatisierte Datenverarbeitung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Betriebstagebuch, Betriebsaufzeichnungen und Jahresbericht können ganz oder teilweise durch Ausdrucke automatisierter Datenverarbeitungsanlagen ersetzt werden. Bei Vorlagepflichten nach §§ 4 und 5 kann vom Wasserwirtschaftsamt verlangt werden, daß die Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern vorzulegen sind.

§ 5 § 7