§ 26 Inkrafttreten
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DruckLV/26#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden 6. Kalendermonats in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DruckLV/26#abs-2 (2)