Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin
DrogistAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.