§ 5 DrogistAusbV — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.