Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
DirektZahlDurchfV§ 36 Inkrafttreten
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.