Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
DirektZahlDurchfV§ 3 Niederwald mit Kurzumtrieb
Stand: 10.06.2019
Die für Niederwald mit Kurzumtrieb in Betracht kommenden Gehölzarten, einschließlich der Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen sind in Anlage 1 festgelegt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 DirektZahlDurchfV →
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.