Gesetze / Digitale-Dienste-Gesetz
DDG§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Stand: 01.07.2026
Wird zitiert von 14
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Nach Gewicht
- BGH, 11.09.2025 – I ZR 14/23Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Internet-Versandhandels mit der Angabe "Bequemer Kauf auf Rechnung" - Bequemer Kauf auf Rechnung IIZitiert von 3
- LG München II, 19.02.2025 – 25 O 9210/24Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 24.03.2026 – 27 K 3964/22
- OLG Karlsruhe, 03.03.2026 – 14 UKl 2/24
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 – 27 L 1349/24Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 – 27 L 1350/24Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 – 27 L 1348/24Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 – 27 L 1347/24Zitiert von 3
- KG, 18.11.2025 – 5 UKl 10/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 DDG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DDG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für alle Diensteanbieter nach Absatz 4 Nummer 5, sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Abweichend von Satz 1 gelten
Dieses Gesetz gilt nicht für Rundfunk im Sinne der medienrechtlichen Bestimmungen der Länder.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DDG/1#abs-2 (2) Die inhalts- und vielfaltsbezogenen Anforderungen an digitale Dienste und die hierfür zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben sich aus den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder. Soweit in diesem Gesetz oder im Recht der Europäischen Union nichts anderes bestimmt ist, ergeben sich die folgenden Anforderungen aus Landesrecht:
Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einschließlich dessen §§ 19 bis 20 sowie der Regelungen zu den Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten der Kartellbehörden bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DDG/1#abs-3 (3) Soweit in § 31 Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist, trifft dieses Gesetz weder Regelungen im Bereich des internationalen Privatrechts noch regelt es die Zuständigkeit der Gerichte.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DDG/1#abs-4 (4) Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind