Art 2 Geltungsbereich
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 24.03.2026 – 27 K 3964/22
- VG Berlin, 17.12.2024 – 32 L 221/24Zitiert von 12
- OLG Nürnberg, 23.07.2024 – 3 U 2469/23Zitiert von 2
- BGH, 23.10.2024 – I ZR 112/23Unterlassungsklage eines Fotografen gegen den Betreiber einer Online-Verkaufsplattform wegen Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung eines Lichtbildwerks - Manhattan BridgeZitiert von 7
- OVG Schleswig, 18.12.2025 – 6 MB 24/25Zitiert von 7
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 – 27 L 1350/24Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 – 27 L 1348/24Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 – 27 L 1349/24Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 – 27 L 1347/24Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 2 DSA zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSA/2#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für Vermittlungsdienste, die für Nutzer, die ihren Niederlassungsort in der Union haben oder sich in der Union befinden, angeboten werden, ungeachtet des Niederlassungsortes des Anbieters dieser Vermittlungsdienste.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSA/2#abs-2 (2) Diese Verordnung gilt weder für Dienstleistungen, die keine Vermittlungsdienste sind, noch für Anforderungen, die an eine solche Dienstleistung gestellt werden, ungeachtet dessen, ob die Dienstleistung durch Inanspruchnahme eines Vermittlungsdienstes erbracht wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSA/2#abs-3 (3) Diese Verordnung hat keine Auswirkungen auf die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DSA/2#abs-4 (4) Diese Verordnung lässt die Vorschriften anderer Rechtsakte der Union unberührt, die andere Aspekte der Erbringung von Vermittlungsdiensten im Binnenmarkt regeln oder diese Verordnung präzisieren und ergänzen, insbesondere folgende:
a) die Richtlinie 2010/13/EU,
b) die Unionsvorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte,
c) die Verordnung (EU) 2021/784,
d) die Verordnung (EU) 2019/1148,
e) die Verordnung (EU) 2019/1150,
f) die Unionsvorschriften auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit, einschließlich der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinien 2001/95/EG und 2013/11/EU,
g) die Unionsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 und die Richtlinie 2002/58/EG,
h) die Unionsvorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 oder Rechtsakte der Union zur Festlegung der rechtlichen Regeln für vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht,
i) die Unionsvorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, insbesondere eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen,
j) eine Richtlinie zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren.