Gesetze / Deutschsprachförderverordnung
DeuFöV§ 11 Grundstruktur der berufsbezogenen Deutschsprachförderung und Berufssprachkurse
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DeuF%C3%B6V/11#abs-1 (1) Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut auf dem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes auf. Sie wird in Berufssprachkursen nach § 12 und nach § 13 angeboten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DeuF%C3%B6V/11#abs-2 (2) Der Unterricht findet in Deutsch statt. Eine Unterrichtseinheit ist eine Lehrveranstaltung von 45 Minuten Dauer.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DeuF%C3%B6V/11#abs-3 (3) Die Zahl der Teilnehmenden an einem Berufssprachkurs darf 25 nicht überschreiten. Das Bundesamt kann in Einzelfällen Ausnahmen von Satz 1 zulassen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DeuF%C3%B6V/11#abs-4 (4) Die Berufssprachkurse können in Vollzeit oder in Teilzeit durchgeführt werden. Die Durchführung ist bei Bedarf auch online oder in virtuellen Klassenzimmern möglich. Die zeitliche und mediale Ausgestaltung soll gewährleisten, dass bei Bedarf der Spracherwerb berufs- oder ausbildungsbegleitend sowie eine Kombination mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach § 16 möglich ist. Ein Berufssprachkurs in Vollzeit umfasst in der Regel nicht mehr als 25 Unterrichtseinheiten in der Woche.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/DeuF%C3%B6V/11#abs-5 (5) Das Bundesamt legt die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Online-Berufssprachkursen oder Berufssprachkursen in virtuellen Klassenzimmern fest. Es kann für diese Angebote Abweichungen von der Regelung in Absatz 3 Satz 1 zulassen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/DeuF%C3%B6V/11#abs-6 (6) Die Berufssprachkurse können um betriebliche Lernphasen ergänzt werden.
Änderungsverlauf
-
29.11.2018 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I 2027)
BGBl. 2018 I S. 2027
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.