§ 7 Nicht zugelassene Abfälle
Stand: 01.01.2024
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DepV%202009/7#abs-1 (1) Folgende Abfälle dürfen nicht auf einer Deponie der Klasse 0, I, II oder III abgelagert werden:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DepV%202009/7#abs-2 (2) Folgende Abfälle dürfen nicht in einer Deponie der Klasse IV abgelagert werden:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DepV%202009/7#abs-3 (3) Folgende Abfälle dürfen nicht durch den Abfallerzeuger und Abfallbesitzer einer Deponie der Klasse 0, I, II, III oder IV zur Ablagerung zugeführt werden:
Die in § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes festgelegten Kriterien sind zu berücksichtigen. § 7 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt entsprechend.