Gesetze / De-Mail-Gesetz

De-Mail-G

§ 25 Verfahren über eine einheitliche Stelle

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.

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