§ 25 De-Mail-G — Verfahren über eine einheitliche Stelle
De-Mail-Gesetz
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.