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§ 25 De-Mail-G — Verfahren über eine einheitliche Stelle

De-Mail-Gesetz

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.