Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Direktzahlungen-InVeKoS-Verordnung NRW

DZInVeKoSVO NRW

§ 5 Referenzparzelle

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Referenzparzelle im Sinn von § 5 Absatz 1 der GAPInVeKoS-Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BAnz AT 19.12.2022 V1) in der jeweils geltenden Fassung ist der Feldblock. Ein Feldblock ist eine von dauerhaften Grenzen umgebene, zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche einer beziehungsweise eines oder mehrerer Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber.

§ 4 § 6