Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Direktzahlungen-InVeKoS-Verordnung NRW
DZInVeKoSVO NRW§ 4 Mindestgröße landwirtschaftlicher Parzellen
Stand: 23.04.2025
Die Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle wird auf 0,1 Hektar festgelegt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 4 DZInVeKoSVO NRW →
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