Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz

DWG

§ 57 Bekanntmachungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Der festgestellte Wirtschaftsplan und der festgestellte Jahresabschluss der Deutschen Welle werden von ihr unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

§ 56 § 58