§ 57 DWG — Bekanntmachungen

Deutsche-Welle-Gesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der festgestellte Wirtschaftsplan und der festgestellte Jahresabschluss der Deutschen Welle werden von ihr unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht.