Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz DWG § 30 Kostenerstattung Stand: 10.06.2019 Bund Die Mitglieder der Gremien haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder. Das Nähere regelt die Satzung.