Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DVO-MT-GBerG-NRW · GV. NRW. S. 975
Verordnung zur Durchführung des Landesausführungsgesetzes Medizinisch- Technische Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen
7 Normen · ausgefertigt 08.11.2022 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geeignetheit von Krankenhäusern zurDurchführung der praktischen Ausbildung
- § 2 Geeignetheit von ambulanten Einrichtungen zurDurchführung der praktischen Ausbildung
- § 3 Geeignetheit von sonstigen Einrichtungen zurDurchführung der praktischen Ausbildung
- § 4 Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden inKrankenhäusern und Einrichtungen
- § 5 Mindestanforderungen an das verbindliche Rahmencurriculum undden verbindlichen Rahmenausbildungsplan, Lehrformate
- § 6 Verlängerung des Zeitraums der berufspädagogischen Fortbildungen
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflichten