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DVO KiBiz

§ 12 Zertifizierungsstelle

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DVO%20KiBiz/12#abs-1 (1) Die Oberste Landesjugendbehörde beauftragt eine Zertifizierungsstelle.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DVO%20KiBiz/12#abs-2 (2) Die Zertifizierungsstelle beruft einen Beirat ein, in dem die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Kirchen vertreten sind. Aufgabe des Beirates ist es, die Zertifizierungsstelle beratend zu begleiten und im Rahmen des Beschwerdemanagements mitzuwirken.

§ 11 § 13